Investor Relations

Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. §§ 2a, 13 VermAnlG der Local Life GmbH

Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.


 1 Art und Bezeichnung d. Vermögensanlage Art:

Partiarisches Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Bezeichnung: Partiarisches Nachrangdarlehen der Local Life GmbH.
Der im Folgenden verwendete Begriff Darlehensbetrag bezieht sich immer auf das angebotene partiarische Nachrangdarlehen.
2 Anbieter und Emittent der Vermögensanlage, Geschäftstätigkeit des Emittenten sowie Internet-Dienstleistungsplattform

Anbieter und Emittent im Sinne des Vermögensanlagengesetzes ist die Local Life GmbH (Amtsgericht Wuppertal, HRB 30495) (nachfolgend „Emittent“). Sitz und Geschäftsan-schrift: Konsumstr. 45 in 42285 Wuppertal. Geschäftstätigkeit des Emittenten ist der Großhandel sowie der Handel mit Lebensrmitteln regionaler Hersteller. Die Vermittlung erfolgt über die Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu (FunderNation GmbH, Sitz und Geschäftsanschrift: Wilhelm-Leuschner Straße 7, 64625 Bensheim, Registernum-mer HRB 93283, Amtsgericht Darmstadt).
3 Anlagestrategie, Anlagepolitik, Anlageobjekt

Anlagestrategie ist es, den Darlehensbetrag dazu zu verwenden, indem der Emittent Investitionen in Marketing, Technologie, Betriebsausstattung und Fuhrpark tätigen kann, damit den Markteintritt zu ermöglichen und in das Umlaufvermögen zu investieren.

Anlagepolitik ist es, Maßnahmen zu treffen, die der Umsetzung der Anlagestrategie dienen. Der Darlehensbetrag soll dabei verwendet werden, um qualifiziertes Personal im Bereich Marketing, Verwaltung, Logistik und IT einzustellen und in die Finanzierung von Marketing und Technologieinfrastruktur, Betriebsausstattung und Fuhrpark zu investieren.

Das Anlageobjekt besteht aus der Finanzierung des Geschäftsbetriebs, indem Mitarbeiter für den Bereich Marketing, Verwaltung, Logistik und IT zum Ausbau des Lebensmittel-lieferdienstes eingestellt werden (30% der Nettoeinnahmen), und die Betriebsausstattung für zwei neue Lagerstandorte zum Ausbau der für die Lebensmittellieferung notwendigen Logistik (11% der Nettoeinnahmen) sowie damit zusammenhängende Technologie (10% der Nettoeinnahmen) und neue Auslieferfahrzeuge für die Erweiterung des Fuhrparks (29% der Nettoeinnahmen) angeschafft werden. Außerdem wird im Bereich Marketing gezielt investiert in: Radiowerbung, Social-Media Werbung, Pressearbeit, Billboard (Plakat-außenwerbung) und die Folierung der Auslieferfahrzeuge (20% der Nettoeinnahmen). Der Realisierungsgrad stellt sich wie folgt dar: Es bestehen bereits Verhandlungen zur Leasingfinanzierung des Fuhrparks und es wurde ein Vertrag diesbezüglich abgeschlossen. Darüber hinaus hat der Emittent noch keine weiteren Verträge geschlossen. Für den Kauf der Betriebsausstattung, sowie für den Kauf der Software und IT bestehen bereits vorverhandelte Angebote. Aus diesen Gründen beträgt der Realisierungsgrad des Anlage-objekts 30%. Die Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten des Anlageobjekts beträgt EUR 310.000. Die Nettoeinnahmen betragen voraussichtlich EUR 310.000 unter der Voraussetzung, dass die maximale Emissionshöhe erzielt wird und die maximalen Vertriebskosten für die Emission anfallen. Die Nettoeinnahmen der Vermögensanlage reichen für die Finanzierung des Anlageobjekts aus. In Bezug auf die durch den Emittent beabsichtigte Investition beträgt das Verhältnis Eigenmittel zu Fremdmittel 0% zu 100%. Die gemachten Angaben basieren dabei auf dem aktuellen Stand der Planung.
4 Laufzeit, Kündigungsfrist sowie Konditionen der Zinszahlung und Rückzahlung der Vermögensanlage 

Die partiarischen Nachrangdarlehen haben eine feste Laufzeit bis zum 31.12.2026, individuell beginnend mit dem Abschluss des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen durch den jeweiligen Anleger. Eine ordentliche Kündigung ist für Anleger und Emittent während der Laufzeit ausgeschlossen. Der Anleger sowie der Emittent haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

Je nach Höhe des von ihm gewährten Darlehensbetrags wird jedem Anleger eine individuelle Beteiligungsquote ("Beteiligungsquote") in Prozent zugewiesen. Diese Beteiligungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis des von dem Anleger gewährten Darlehensbetrags und der durch den Emittenten festgelegten pre-money Bewertung in EUR 1.000.000 (Bewertung vor erfolgreicher Crowdfunding Kampagne). Je EUR 100 Darlehensbetrag entsprechen daher einer Beteiligungsquote von 0,01 %. Anleger, die bis 30 Tage nach Präsentation der Vermögensanlage im öffentlichen Bereich der Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu investieren, erhalten einen Bonus auf die Unternehmensbewertung von 5%, d.h. für diese Anleger gilt: Je EUR 100 Nachrangdarlehensbetrag entsprechen einer Beteiligungsquote von 0,0105 %.

Der Anleger erhält folgende Verzinsung:
  • Verzinsung während der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens: als jährlichen Erfolgszins gewährt der Emittent eine Verzinsung in Höhe der Beteiligungsquote des Anlegers am Jahresüberschuss des Emittenten (Jahresüberschuss wird auf Basis des Jahresabschlusses des vorangegangenen Geschäftsjahres ermittelt, Erfolgszins ist jährlich 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach verbindlicher Feststellung des Jahresabschlusses des Emittenten, die spätestens bis zum 30. April des folgenden Kalen-derjahres erfolgen muss)

  • Verzinsung am Ende der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens: Bonuszins, falls der Emittent seinen Unternehmenswert zum Ende der Laufzeit steigern konnte, erhält der Anleger einen prozentualen Anteil, der sich nach dem Verhältnis von Unternehmenswertsteigerung zu Beteiligungsquote berechnet (Bonuszins ist 20 Bankarbeits-tage nachträglich fällig nach Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen). Die Berechnung des Unternehmenswerts bei Beendigung bemisst sich entweder nach dem bei der letzten Finanzierungsrunde (bspw. Kapitalerhöhung und/oder Verkauf von Gesellschaftsanteilen) innerhalb von zwölf Monaten vor Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen (Ende der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens oder außerordentliche Kündigung) zugrunde gelegten Unter-nehmenswert oder – sofern keine Finanzierungrunde stattgefunden hat – an 100 % des Umsatzerlöses des Emittenten, wie er in dem für das letzte vor Beendigung des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen abgelaufene Geschäftsjahr erstellten Jahresabschluss ausgewiesen ist.

  • Verzinsung bei Exit (Veräußerung von mehr als 50% aller Geschäftsanteile, Veräußerung der wesentlichen Vermögensgegenstände (mehr als 50% Verkehrswert) innerhalb der Laufzeit des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen): der Anleger erhält die Rückzahlung seines Darlehensbetrags, sowie als Exitzins einen prozentualen Anteil, der sich nach dem Verhältnis von Netto-Erlös zu Beteiligungsquote berechnet. Der Netto-Erlös umfasst rechnerisch die Erlöse des Emittenten oder der Gesellschafter des Emittenten aus der Veräußerung im Zeitpunkt des Exits abzüglich der unmittelbar veranlassten Veräußerungskosten. Hiervon abgezogen wird der von dem Anleger gewährte Darlehensbetrag (Exitzins und Darlehensbetrag sind 20 Bankarbeitstage nachträglich fällig nach Vollzug des Exits; mit Exit ist der Vertrag über das partiarische Nachrangdarlehen beendet, sodass über diesen Zeitpunkt hinaus keine weiteren Zinsansprüche bestehen).

Findet kein Exit während der Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens statt, erhält der Anleger am Ende der Laufzeit des Vertrags über das partiarische Nachrangdarlehen die Rückzahlung seines Darlehensbetrages in 12 gleichen Monatsraten, zahlbar jeweils zum ersten Bankarbeitstag des Folgemonats, beginnend mit dem 01.01.2027. Falls die Fundingschwelle (EUR 100.000) nicht bis spätestens bis zum 31.03.2022 erreicht wird, erhalten die Anleger den Darlehensbetrag vollständig innerhalb von 10 Bankarbeitstagen zurück.
5 Risiken der Vermögensanlage 

Der Anleger geht mit Zeichnung dieser Vermögensanlage eine mittelfristige Verpflichtung ein. Er sollte daher alle in Betracht kommenden Risiken in seine Anlageentscheidung einbeziehen. Nachfolgend können nicht sämtliche mit der Vermögensanlage verbundenen Risiken ausgeführt werden, es wird jedoch auf die wesentlichen Risiken eingegangen. Auch die nachstehend genannten wesentlichen Risiken können hier nicht abschließend erläutert werden.
Maximalrisiko 

Es besteht das Risiko des Totalverlusts des Darlehensbetrags. Es wird ausdrücklich davon abgeraten, die Investition mit Fremdkapital zu finanzieren. Diese Vermögensanlage ist nur im Rahmen einer Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet.
Geschäftsrisiko

Der wirtschaftliche Erfolg der Investition und damit auch der Erfolg der Vermögensanlage kann nicht mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Emittent kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen daher nicht zusichern oder garantieren. Der wirtschaftliche Erfolg hängt von mehreren Einflussgrößen ab, insbesondere von der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber möglicher Konkurrenz von etablierten Marktteilnehmern im Lebensmitteleinzelhandel, ob ausreichend regionale Erzeuger als Partner gewonnen werden können, ob die Logistik wirtschaftlich ausgebaut werden kann und das Lohnkostenniveau der Hilfskräfte insbesondere zur Auslieferung keine exorbitanten Steigerungen erfährt. Auch rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen können sich verändern und Auswirkungen auf den Emittenten haben.
Ausfallrisiko des Emittenten (Emittentenrisiko)

Der Emittent kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann der Fall sein, wenn der Emittent geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat. Die daraus folgende Insolvenz des Emittenten kann zum Verlust des Darlehensbetrags führen, da der Emittent keinem Einlagensicherungssystem angehört.
Qualifiziertes Nachrangrisiko mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre

Beim Vertrag handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt einschließlich vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre. Dies bedeutet: An-sprüche des Anlegers aus dem partiarischen Nachrangdarlehensvertrag, insbesondere auf Zinsen und Rückzahlung, („Anleger-Forderungen“) können gegenüber dem Emittenten nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Emittenten einen Grund für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herbeiführen würde. Die Anleger-Forderungen treten außerdem im Falle eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Emittenten im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen der nicht nachrangigen Gläubiger des Emittenten sowie gegenüber den in § 39 Absatz 1 InsO bezeichneten nachrangigen Forderungen zurück. Der Anleger wird daher mit seinen Anleger-Forderungen erst nach vorrangiger, vollständiger und endgültiger Befriedigung der anderen Gläubiger des Emittenten berücksichtigt. Bei (partiarischen) Nachrangdarlehen trägt der Anleger ein unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Eine Zahlung des Emittenten auf die Anleger-Forderungen darf – unabhängig von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens – auch nicht erfolgen, wenn in Bezug auf den Emittent schon vor dem geplanten Zahlungszeitpunkt ein Insolvenzgrund vorliegt. Die Ansprüche sind dauerhaft in ihrer Durchsetzung gesperrt, solange und soweit die Krise des Emittenten nicht behoben wird. Dies kann zur Folge haben, dass es zu einer Minderung, Verspätung oder zum Ausbleiben der Zinszahlungen an den Anleger kommen kann und die qualifizierten partiarischen Nachrangdarlehen der Anleger nicht rechtzeitig oder nicht vollständig zurückgezahlt werden können, bis hin zu einem Totalverlust des Darlehensbetrags.
6 Emissionsvolumen und Art und Anzahl der Anteile 

Das Emissionsvolumen hat eine maximale Höhe von EUR 365.000 (Fundingmaximum). Bei der Art der Vermögensanlage handelt es sich um ein partiarisches Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre, bei dem sich die Verzinsung des Anlegers am Erfolg des Emittenten (Gewinn, Unternehmenswertsteigerung, Umsatz oder im Fall einer Veräußerung des Unternehmens einen Anteil am Exiterlös) orientiert. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 100. Damit ergibt sich eine maximale Anzahl von 3.650 partiarischen Nachrangdarlehen. Die zeitlich bis zum 31.03.2022 befristete Realisierungsschwelle für die Vermögensanlage liegt bei EUR 100.000 (Fundingschwelle).
7 Verschuldungsgrad des Emittenten 

Der Verschuldungsgrad des Emittenten, berechnet auf Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2020 liegt bei 840%.
8 Aussichten für die vertragsgemäße Rückzahlung und Verzinsung unter verschiedenen Marktbedingungen 

Die Investition hat unternehmerischen Charakter. Feste Verzinsungen, wie sie bei Spareinlagen vorgesehen sind, gibt es nicht. Der Emittent ist im deutschen E-Commerce Markt für Lebensmittelhandel tätig.

Die Rückzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens sowie die Zinszahlungen hängen maßgeblich von dem wirtschaftlichen Erfolg des Emittenten ab. Der wirtschaftliche Erfolg des Emittenten hängt u.a. davon ab, ob Pandemien (fehlende Erntehelfer) und/oder Naturkatastrophen (Vernichtung der Ernte) die Verfügbarkeit und Preise von Lebensmitteln und damit das Geschäft negativ beeinflussen. Desweiteren hängt der Erfolg von der Akzeptanz des Online-Handels im Lebensmittelhandel bei den Verbrauchern, sowie von staatlicher Regulierung des Lohnniveaus für Hilfskräfte (Mindestlohn) ab. Nur bei einer positiven Geschäftsentwicklung (steigender Umsatz und Jahresergebnis bei positiven Marktbedingungen) ist mit einer Rückzahlung des Darlehensbetrages und der Zahlung von Zinsen in Form des Erfolgs- und Bonuszinses zu rechnen. Bei einer neutralen Ge-schäftsentwicklung (unveränderter Umsatz un dausgeglichenes Jahresergebnis bei neutralen Marktbedingungen) ist aufgrund der Abhängigkeit vom Umsatz mit einer geringeren Verzinsung in Form des Bonuszinses und der Rückzahlung des partiarischen Nachrangdarlehens, aber nicht mit Zahlung eines Erfolgszinses zu rechnen. Bei einer negativen Geschäftsentwicklung (rückläufiger Umsatz und negatives Jahresergebnis bei negativen Abweichungen der Marktbedingungen) kann die Rückzahlung des Darlehensbetrags inklusive der Verzinsung durch den Erfolgs- und Bonuszins nicht gewährleistet werden.

Die vorstehende Abweichungsanalyse für die negative Geschäftsentwicklung stellt nicht den ungünstigsten anzunehmenden Fall dar. Es kann auch zu einem Eintritt mehrerer Abweichungen kommen. Hierdurch können sich die einzelnen Einflussfaktoren ausgleichen oder aber in ihrer Gesamtwirkung verstärken.
9 Kosten und Provisionen

Die nachfolgende Darstellung fasst die mit der Vermögensanlage verbundenen Kosten und die von dem Emittenten gezahlten Provisionen zusammen.

Die Vermögensanlage ist für den Anleger über den Erwerbspreis hinaus mit keinen Kosten oder zu zahlenden Provisionen verbunden. Unabhängig davon können dem Anleger mittelbar mit der Vermögensanlage in Verbindung stehende Kosten entstehen, z. B. Kontogebühren des Anlegers für die Abwicklung der Anschaffung der Vermögensanlage.

Folgende Vergütungen sind von dem Emittenten zu zahlen:

(1) Die FunderNation GmbH erhält im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Kampagne von dem Emittenten für erbrachte Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Kam-pagne und ggf. für die Bereitstellung von Statistiken und einen Investor Relations Bereich einmalig eine Vergütung in Höhe von 8 % der vom Emittenten eingesammelten Darle-hensbeträge.

(2) Die FunderNation Support UG (haftungsbeschränkt) erhält im Falle des erfolgreichen Abschlusses einer Kampagne von dem Emittenten für die im Rahmen des Poolingvertrages übernommenen Dienstleistungen (Bereitstellung eines Abstimmungsverfahrens für die Anleger z.B. zur Koordinierung von Ablöseangeboten für das gesamte partiarische Nach-rangdarlehen oder zur Übernahme von Verhandlungen zur Veräußerung des Emittenten für die Anleger) eine Vergütung in Höhe von 0,5 % p.a. der eingeworbenen Darlehensbe-träge für die Laufzeit des partiarischen Nachrangdarlehens (insgesamt 2,5 %).

(3) Die Marketingkosten für die Vermögensanlage können abhängig von der Beauftragung externer Dienstleister bis zu 4,5% des eingeworbenen Darlehensbeträge betragen.
10 Nichtvorliegen v. Interessenverflechtungen

Es bestehen keine maßgeblichen Interessenverflechtungen im Sinne des § 2a Absatz 5 VermAnlG zwischen dem Emittent und dem Unternehmen (FunderNation GmbH), das die Internet-Dienstleistungsplattform www.FunderNation.eu betreibt.
11 Anlegergruppe, auf welche die Vermögensanlage abzielt

Die Vermögensanlage richtet sich an Anleger aus allen Kundenkategorien gem. §§ 67, 68 WpHG: Privatkunden, professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien. Der Anleger muss einen mittelfristigen Anlagehorizont haben. Dieser ist durch die unter Ziffer 4 benannte Laufzeit bis zum 31.12.2026 definiert. Die Anleger sind sich eines Verlustrisikos von bis zu 100 % (Totalverlust) des investierten Betrages bewusst und sind fähig das Risiko des Totalverlusts zu tragen. Der Anleger sollte über Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich von Vermögensanlagen verfügen. Das Angebot richtet sich an Anleger, die weder auf regelmäßige noch auf unregelmäßige Einkünfte aus einer Investition in den Emit-tenten angewiesen sind, die keine Rückzahlung des Darlehensbetrages in einer Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt erwarten und die bereit sind, Unsicherheiten bezüglich der Entwicklung des deutschen E-Commerce Marktes für Lebensmittelhandel in Kauf zu nehmen.
12 Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung

Keine Angaben zur schuldrechtlichen oder dinglichen Besicherung der Rückzahlungsansprüche von zur Immobilienfinanzierung veräußerten Vermögensanlagen, da die Vermö-gensanlage nicht zum Zweck einer Immobilienfinanzierung angeboten wird.
13 Verkaufspreis der Vermögensanlagen der letzten 12 Monate

Der Emittent hat in den vergangenen zwölf Monaten keine Vermögensanlagen angeboten, verkauft oder vollständig getilgt.
14 Angabe zu Nachschusspflichten im Sinne von § 5b Absatz 1 VermAnlG

Die Vermögensanlage sieht keine Nachschusspflicht im Sinne von § 5b Absatz 1 VermAnlG vor.
15 Angaben zur Identität des Mittelverwendungskontrolleurs nach § 5c VermAnlG einschließlich seiner Geschäftstätigkeit, seiner Vergütung sowie den Umständen oder Beziehungen, die Interessenkonflikte begründen könnten

Ein Mittelverwendungskontrolleur nach § 5c VermAnlG ist nicht erforderlich und wird nicht bestellt.
16 Angabe zum Blind-Pool Modell im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG

Ein Blind-Pool Modell im Sinne von § 5b Absatz 2 VermAnlG liegt bei der Vermögensanlage nicht vor.
17 Gesetzliche Hinweise gem. § 13 Absatz 4 und 5 VermAnlG

Die inhaltliche Richtigkeit des VIB unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin. Für die Vermögensanlage wurde kein von der Bundesanstalt gebilligter Verkaufsprospekt hinterlegt. Weitergehende Informationen erhält der Anleger unmittelbar vom Anbieter oder Emittenten der Vermögensanlage.

Bisher wurde noch kein Jahresabschluss beim Bundesanzeiger offengelegt. Der letzte aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2020 des Emittent ist beim Unternehmensregister www.unternehmensregister.de zum kostenpflichtigen Abruf erhältlich und kann bei Local Life GmbH, Konsumstr. 45, 42285 Wuppertal angefordert werden. Kommende Jahresab-schlüsse werden beim Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) offengelegt.

Ansprüche auf der Grundlage einer in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt enthaltenen Angabe können nur dann bestehen, wenn die Angabe irreführend oder unrichtig ist und wenn die Vermögensanlage während der Dauer des öffentlichen Angebots, spätestens jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot der Vermö-gensanlage im Inland, erworben wird.
18 Sonstige Informationen

Das VIB sowie eventuelle Aktualisierungen können kostenlos sowohl unter www.locallife.de, als auch unter www.FunderNation.eu abgerufen werden. Dadurch wird die Funder-Nation GmbH als vermittelnde Internet-Dienstleistungsplattform nicht zur Anbieterin im Sinne des Vermögensanlagengesetzes.

Die Kenntnisnahme des Warnhinweises nach § 13 Absatz 4 VermAnlG (siehe VIB Seite 1 oben) wird vor Vertragsschluss gem. § 15 Abs. 4 VermAnlG in einer der Unterschriftsleis-tung nach § 15 Absatz 3 VermAnlG gleichwertigen Art und Weise online bestätigt und bedarf daher keiner weiteren Unterzeichnung. Das VIB wird elektronisch bestätigt und übermit-telt.